Auch völlig beschwerdefreie Frauen sollten einmal im Jahr eine Vorsorge in Anspruch nehmen. Nur so können Krankheiten frühzeitig erkannt und behandelt werden.
Krebsvorsorge rettet Leben!
Ab dem 20. Lebensjahr hat jede Frau Anspruch auf eine jährliche Krebs-Vorsorgeuntersuchung. Je früher eine Krebserkrankung erkannt wird, desto besser sind die Heilungschancen. Deshalb ist es wichtig, regelmäßige Früherkennungsuntersuchungen durchführen zu lassen.
Zusätzlich zu der gesetzlichen Grundversorgung bieten wir Ihnen weitere sinnvolle Untersuchungen (IGeL – Leistungen) an, die aktuell nicht zur gesetzlichen Krebsfrüherkennungsrichtlinie gehören:
Ergänzend hierzu: Ein Kommentar in der Fachzeitschrift Frauenarzt von San.-Rat. Dr. Werner Harlfinger
Welche Untersuchungen durchgeführt werden, ist durch die Krebsfrüherkennungsrichtline Ihrer Altersgruppe geregelt.